Häufige Fragen

Kann ich bereits jetzt das Recht an einem Baum kaufen?

Ja, ein Baum wird oft vorsorglich ausgesucht. Wenn sie alleinstehend sind, können Sie das Zivilstandsamt an Ihrem Wohnort über die von Ihnen gewählte und organisierte Bestattungsart informieren.

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Wie kann ich einen Baum auswählen?

Sie können mit Hilfe unserer Unterlagen im Wald selbständig einen Baum aussuchen.

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Was kostet das Nutzungsrecht?

Ein Nutzungsrecht an einem FriedWald Baum kostet ab Fr. 4‘900.00 exkl. MwSt. Beim Baum dürfen dann 1- 10 Bestattungen – die Sie bestimmen – vorgenommen werden.

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Was bedeutet Nutzungsrecht?

Der Baum darf in der angegebene Zeit, im Sinne der FriedWald-Idee, genutzt werden.

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Braucht es pro Person einen Baum?

Ein Baum kann als Familien-/Freundesgrab, an dem mehrere Personen beigesetzt werden dürfen genutzt werden. Sie bestimmen wer beigesetzt wird.

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Kann ich mit Freunden zusammen einen Baum erwerben?

Das ist ohne weiteres möglich. Dabei spielen weder die Konfession, noch der Wohnort eine Rolle.

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Kann ein einzelner Platz an einem Gemeinschaftsbaum gekauft werden?

Ja, in einigen FriedWäldern ist das möglich. Dort kann ein Baum im Sinne eines Gemeinschaftsgrabes genutzt werden. Standorte und Preis erfahren Sie im Sekretariat FriedWald.

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Wird mein Baum im Grundbuch eingetragen?

Der einzelne Baum wird nicht eingetragen, sondern die ganze Parzelle ist eingetragen. Mit dem Grundeigentümer, das kann z.B. eine Privatperson, eine Bürgergemeinde oder eine Waldkorporation sein, wurde ein Nutzungs- und Dienstbarkeitsvertrag erstellt und im Grundbuch eingetragen. So ist ein FriedWald ab Eröffnung bis zu 99 Jahre geschützt. Die genauen Jahre sind bei den einzelnen Anfahrtskarten angegeben.

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Was passiert wenn der Nutzungsrecht-Inhaber stirbt?

Der Vetrag geht auf die Nachkommen über – Universalsukzession.

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Was geschieht, wenn der Baum vom Blitz getroffen oder anderweitig geschädigt wird?

Mit einem FriedWald-Baum haben Sie sich für die Natur entschieden. Schäden durch Blitz oder Unwetter sind möglich. Geht ein Baum innerhalb von drei Jahrzehnten ein und daran wurde noch keine Bestattung vorgenommen, können Sie kostenlos einen anderen Baum (selbe Preisklasse und Wald) aussuchen. Ansonsten nehmen wir, wenn möglich, eine Ersatzpflanzung mit einem jungen Baum vor. Der Gedenkort bleibt über die ganze Vertragsdauer bestehen und kann genutzt werden.
Separate Regelung bei den Einzelplätzen am Gemeinschaftsbaum.

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Was muss ich tun bei einem Sterbefall?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir den Ablauf der Beisetzung mit Ihnen besprechen können. Informieren Sie Ihr Umfeld darüber, dass auf Blumenschmuck etc. verzichtet werden muss.

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Wie werden die Trauerfeiern und Beisetzungen abgehalten?

Über die Beisetzung im Wald bestimmen Sie. Adressen von freischaffenden RitualbegleiterInnen oder TheologInnen finden Sie auf unserer Webseite. Die Abdankung kann nach wie vor in der Kirche stattfinden.

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Kann die Asche eines Haustieres am eigenen Baum eingebracht werden?

Ja, es ist möglich die Asche von Haustieren zu bestatten.

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